Von der Klassenpflegschaft zur Schulpflegschaft
Die Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft umfasst alle Eltern und Erziehungsberechtigten einer Klasse bzw. Jahrgangsstufe. Hier werden alle Angelegenheiten, die die Interessen der Eltern einer Klasse betreffen, besprochen.
Der Klassenpflegschaftsvorsitzende ist der direkte Ansprechpartner zwischen der Elternschaft, dem Klassenlehrer und der Schulleitung in allgemeinen Angelegenheiten.
Die Termine für die erste Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr und damit die Wahl der Vorsitzenden und Vertreter finden Sie im RGE-Terminkalender.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter (jede „Klasse“ hat dabei jedoch nur eine Stimme) sowie der Schulleiter.
In der Schulpflegschaft werden wichtige Themen, die das Schulleben betreffen, besprochen und ggf. abgestimmt oder über Anträge für die Schulkonferenz entschieden (z.B. Handyregelung, Wandererlass).
HIER finden Sie die Namen der aktuellen Schulpflegschaftsmitglieder.
Die Schulpflegschaftsversammlung findet am RGE in jedem Schulhalbjahr einmal statt (siehe RGE-Terminplan). Sie wählt den Schulpflegschaftsvorsitzenden, seine drei Vertreter, die Mitglieder der Schulkonferenz und die Elternvertreter für die Fachkonferenzen.
Der Schulpflegschaftsvorsitzende und seine drei Vertreter bilden zusammen die Schulpflegschaftsvorsitzenden.
Leitgedanke der Schulpflegschaft
Wir Eltern sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Wir haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung von „Schule“ vom Gesetzgeber bekommen und sollten diese Verantwortung in den für uns offenen Gremien wahrnehmen.
Unsere Ziele
• Ansprechpartner für Elternfragen und –belange
• Mitsprache der Elternschaft im Schulalltag
• Mitgestaltung der Schullandschaft
• Interessenvertretung der Elternschaft
• Regionale und überregionale Mitgestaltung der Schulpolitik
Mischen Sie sich ein und mischen Sie mit!
Kontakt: schulpflegschaft@rgemail.de
Aus der Schulpflegschaft werden sechs Teilnehmer plus Vertreter für die Schulkonferenz gewählt, wobei die/der Schulpflegschaftsvorsitzende automatisch Mitglied der Schulkonferenz ist.
Diese setzt sich insgesamt zusammen aus
- 6 von dem Lehrerkollegium gewählten Lehrern
- 6 von der Schülervertretung gewählten Schülern
- 6 von der Schulpflegschaft gewählten Eltern
Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium an der Schule.

